FC Bayern München siegt gegen Ticketplattform Viagogo – wettbewerbswidriger Ticketverkauf
Erstmals hat ein deutsches Landgericht die Geschäftsmethoden von Viagogo als wettbewerbswidrig eingestuft. Die Argumentation des Landgerichts München ist interessant und auch auf die Schweiz übertragbar.
Den ganzen Artikel finden Sie unter: https://www.fsdz.ch/aktuell
Quelle: der Pressetext zum Urteil
Teakinvestment per Fernabsatz ... wann & wo gilt das Widerrufsrecht?
... eine in der Schweiz ansässige Unternehmerin über ihre Internet-Homepage Interessenten den Erwerb von Teakbäumen auf Plantagen in Costa Rica mit dem Ziel der Erzielung einer Rendite ...
Urteil des Bundesgerichtshofes Deutschland 15.Mai 2024 VIII ZR 226/22
Hier finden Sie die ganze Publikation: https://www.fsdz.ch/aktuell
Muss eine Kündigung auch noch telefonisch bestätigt werden?
Ist ein von einer Verbraucherzentrale geltend gemachter Unterlassungsanspruch begründet, wenn ein Unternehmen die von einem Kunden online erklärte Kündigung von einem Bestätigungsanruf abhängig macht?
Lesen Sie die Zusammenfassung des Streitfalles und die Argumentation des Landesgericht Koblenz: https://www.fsdz.ch/aktuell
Online-Apotheke verlangt bei Bestellung das Geburtsdatum
Das
Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Niedersachsen) hat in seinem Urteil vom 23.
Januar 2024 (Aktenzeichen: 14 LA 1/24) über einen Datenschutzverstoss einer
Online-Apotheke entschieden.
Die Apotheke
verlangte im Bestellprozess die Angabe des Geburtsdatums der Kundinnen und
Kunden, was als Verstoss gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewertet
wurde.
Die Urteilsbegründung in der Zusammenfassung: http://www.fsdz.ch/aktuell
EuGH, Urteil vom 7. März 2024 - C-604/22
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. März 2024 im Fall C-604/22 befasst sich mit der Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke und stellt dabei klar, dass personenbezogene Daten, die durch zusätzliche Informationen einer natürlichen Person zugeordnet werden könnten, als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person betrachtet werden sollten.
Was bedeutet dieser Spruch des EuGH für die Praxis? ..... hier weiterlesen
Online "abonnieren" ... endlich ein wenig Klarheit!
Der Bestellbutton „Abonnieren“ erfülle diese Anforderung nicht, da es auch kostenlose Abonnements gebe. Unerheblich sei, ob im Rahmen des Bestellvorgangs vor und während der Bestellung deutlich auf die Kostenpflichtigkeit des Abonnements hingewiesen werde. Entscheidend sei allein der Text auf dem Button.
Auch der Bestellbutton in den Apps „Weiter zur Bezahlung“ genüge den verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen nicht; und zwar fehle hier ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit. Für den Verbraucher sei nicht klar erkennbar, dass er mit dem Betätigen dieses Buttons bereits einen Vertrag abschliesse und nicht lediglich auf eine weitere Seite zur Eingabe seiner Daten und zu einem verbindlichen Vertragsschluss weitergeleitet werde.
Pressetext: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20240208_PM_Urteil_Meta_Bestellbuttons-bei-Facebook-und-Instagram/index.php
IRLAND: Busse von € 345 Mio. gegen TikTok - Verletzungen der Informationspflicht und unzureichende TOM's betr. Kinder
Die Irischen Datenschutzbehörde hat am 1.9.2023 – nach Konsultation verschiedener weiter involvierten Datenschutzbehörden anderer Länder – und nach Einschaltung und Entscheid der EDSA nach Artikel 65 Abs. 1 lit. a DSGVO – gegenüber TikTok eine Busse von EUR 345 Mio verhängt. Es lagen folgende Verstösse gegen die DSGVO vor:
- Inhalte waren auch für Kinder standardmässig auf “öffentlich” gesetztMit einer sog. “Familienverknüpfung” konnten Dritte – bspw. Eltern – ihr Konto mit jenem des Kindes verbinden.
- Das Risiko, dass Kinder unter 13 dennoch Zugang zur Plattform erhielten, war nie strukturiert eingeschätzt worden. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung lag zwar vor, aber dieses Risiko war ausser Acht gelassen worden.
- TikTok hatte die Informationspflicht verletzt. Dass bei einer «öffentlichen Kontoeinstellung» Dritte, die nicht TikTok-Benutzer waren, Inhalte einsehen konnten, wurde nicht mitgeteilt.