Auf der Webseite des Anbieters darf der Kündigungsbutton nicht fehlen ....

Konkret ging es um die Werbung auf der Website eines Online-Vermittlers, bei der ein sogenannter Kündigungsbutton fehlte und die Beschriftung eines Bestätigungsbuttons irreführend war. Das Urteil des OLG Hamburg unterstreicht die Bedeutung von Transparenz und Klarheit in der Werbung, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

Hier können Sie den ganzen Artikel lesen

FC Bayern München siegt gegen Ticketplattform Viagogo – wettbewerbswidriger Ticketverkauf 

Erstmals hat ein deutsches Landgericht die Geschäftsmethoden von Viagogo als wettbewerbswidrig eingestuft. Die Argumentation des Landgerichts München ist interessant und auch auf die Schweiz übertragbar.  

Den ganzen Artikel finden Sie unter:  https://www.fsdz.ch/aktuell

Quelle: der Pressetext zum Urteil


Teakinvestment per Fernabsatz ... wann & wo gilt das Widerrufsrecht?

... eine in der Schweiz ansässige Unternehmerin über ihre Internet-Homepage Interessenten den Erwerb von Teakbäumen auf Plantagen in Costa Rica mit dem Ziel der Erzielung einer Rendite ...

Urteil des Bundesgerichtshofes Deutschland 15.Mai 2024 VIII ZR 226/22

Hier finden Sie die ganze Publikation: https://www.fsdz.ch/aktuell

Muss eine Kündigung auch noch telefonisch bestätigt werden?

Ist ein von einer Verbraucherzentrale geltend gemachter Unterlassungsanspruch begründet, wenn ein Unternehmen die von einem Kunden online erklärte Kündigung von einem Bestätigungsanruf abhängig macht?


Landesgericht Koblenz - Urteil vom 27. Februar 2024 - 11 O 12/23  

Lesen Sie die Zusammenfassung des Streitfalles und die Argumentation des Landesgericht Koblenz: https://www.fsdz.ch/aktuell


Online-Apotheke verlangt bei Bestellung das Geburtsdatum

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Niedersachsen) hat in seinem Urteil vom 23. Januar 2024 (Aktenzeichen: 14 LA 1/24) über einen Datenschutzverstoss einer Online-Apotheke entschieden.

Die Apotheke verlangte im Bestellprozess die Angabe des Geburtsdatums der Kundinnen und Kunden, was als Verstoss gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewertet wurde.

Die Urteilsbegründung in der Zusammenfassung:  http://www.fsdz.ch/aktuell

EuGH: PERSONALISIERTE WERBUNG

EuGH, Urteil vom 7. März 2024 - C-604/22

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. März 2024 im Fall C-604/22 befasst sich mit der Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke und stellt dabei klar, dass personenbezogene Daten, die durch zusätzliche Informationen einer natürlichen Person zugeordnet werden könnten, als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person betrachtet werden sollten.  

Was bedeutet dieser Spruch des EuGH für die Praxis?  ..... hier weiterlesen

Online "abonnieren" ... endlich ein wenig Klarheit!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2024 - I-20 UKlaG 4/23

Der 20. Zivilsenat hat entschieden, dass Unternehmer gesetzlich verpflichtet sind, Bestellbuttons, also Schaltflächen, über die im elektronischen Rechtsverkehr ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen werden kann, mit eindeutigen Formulierungen wie „zahlungspflichtig bestellen“ zu kennzeichnen.

Der Bestellbutton „Abonnieren“ erfülle diese Anforderung nicht, da es auch kostenlose Abonnements gebe. Unerheblich sei, ob im Rahmen des Bestellvorgangs vor und während der Bestellung deutlich auf die Kostenpflichtigkeit des Abonnements hingewiesen werde. Entscheidend sei allein der Text auf dem Button.

Auch der Bestellbutton in den Apps „Weiter zur Bezahlung“ genüge den verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen nicht; und zwar fehle hier ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit. Für den Verbraucher sei nicht klar erkennbar, dass er mit dem Betätigen dieses Buttons bereits einen Vertrag abschliesse und nicht lediglich auf eine weitere Seite zur Eingabe seiner Daten und zu einem verbindlichen Vertragsschluss weitergeleitet werde.

Pressetext: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20240208_PM_Urteil_Meta_Bestellbuttons-bei-Facebook-und-Instagram/index.php

IRLAND: Busse von € 345 Mio. gegen TikTok - Verletzungen der Informationspflicht und unzureichende TOM's betr. Kinder
Die Irischen Datenschutzbehörde hat am 1.9.2023 – nach Konsultation verschiedener weiter involvierten Datenschutzbehörden anderer Länder – und nach Einschaltung und Entscheid der EDSA nach Artikel 65 Abs. 1 lit. a DSGVO – gegenüber TikTok eine Busse von EUR 345 Mio verhängt. Es lagen folgende Verstösse gegen die DSGVO vor:

  •  Inhalte waren auch für Kinder standardmässig auf “öffentlich” gesetztMit einer sog. “Familienverknüpfung” konnten Dritte – bspw. Eltern – ihr Konto mit jenem des Kindes verbinden.
  • Das Risiko, dass Kinder unter 13 dennoch Zugang zur Plattform erhielten, war nie strukturiert eingeschätzt worden. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung lag zwar vor, aber dieses Risiko war ausser Acht gelassen worden.
  • TikTok hatte die Informationspflicht verletzt. Dass bei einer «öffentlichen Kontoeinstellung» Dritte, die nicht TikTok-Benutzer waren, Inhalte einsehen konnten, wurde nicht mitgeteilt.
Hier finden Sie die Entscheidung samt Verweis auf die Medienmitteilung. Lesen Sie die Urteile hier