CH-Datenschutz-Vertreter
Der Spezialist für Ihre DSG-Anforderungen - CH-Datenschutz-Vertreter
 

CH-Datenschutz-Vertreter nach Art. 12a E-DSG 

Folgend dem Entwurf nach den Beschlüssen des Nationalrats vom 25. September 2019 und dem Entwurf gemäss der Mehrheitsvorschläge der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) vom 19. November 2019 ist das Gesetz laut Art. 12a auf Sachverhalte anwendbar, die sich in der Schweiz auswirken, auch wenn sie im Ausland veranlasst werden. Gemäss Art. 12a Abs. 1 des E-DSG müssen private Verantwortliche mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland eine Vertretung in der Schweiz bezeichnen, wenn sie Daten von Personen in der Schweiz bearbeiten und die Datenbearbeitung die Voraussetzungen nach lit. a-d erfüllt. Die Vertretung dient als Anlaufstelle für die betroffenen Personen und den Beauftragten. Der Verantwortliche veröffentlicht den Namen und die Adresse der Vertretung.

Die e-comtrust international ag ist spezialisiert für Aufgaben des CH-Datenschutz-Vertreters nach Art. 12a E-DSG.

Wir führen treuhänderisch vor Ort in der Schweiz/Baar ZG für alle europäischen Unternehmen, sowie für Unternehmen aus Drittstaaten, die mit Konsumenten B2C aus dem CH-Raum gewerblichen Onlinehandel betreiben, die Kontaktstelle zu den CH-Datenschutzbeauftragten und sind Ansprechstelle für diese und für Konsumenten. 

DSG und DSGVO-Umsetzungs-Dienstleistungen

Im Übrigen unterstützen wir Schweizerische und Europäische Unternehmen im E-Commerce B2C bei der Umsetzung der DSGVO- und der ePrivacy-Anforderungen, damit sie gesetzeskonform ihren Onlineshop betreiben können. Unsere Dienstleistungen zeigen Ihnen die Leistungsinhalte. Dazu gehören auch Beratungsleistungen für die EU-Konformität von Webshops.

Urteils-Datenbank zum Datenschutzrecht 

Aus zahlreichen Quellen tragen wir unter der Rubrik "Urteile" verschiedene wichtige und aktuelle Entscheidungen von Gerichten zu den Rechtsfragen des Datenschutzes (DSGVO und CH-Datenschutz) zusammen. Wer seine Pflichten bei der Umsetzung des neuen, modernen Datenschutzes ernst nimmt, besucht regelmässig diese Urteilssammlung und passt sein Verhalten (Prozesse, Datenschutzbestimmungen, Online-Auftritte) den Entscheidungen der Gerichte an.